Urteil Kein einstweiliges Mietverhältnis nach Kündigung wegen Vertragsverhandlungen
Schlagworte
Kein einstweiliges Mietverhältnis nach Kündigung wegen Vertragsverhandlungen; Vertragsverhandlung nach Kündigung
Leitsatz
Wenn der Vermieter nach Kündigung mit dem Mieter über eine Neubegründung des Mietverhältnisses verhandelt, liegt darin weder ein Verzicht auf den Herausgabeanspruch noch die Begründung eines einstweiligen Mietverhältnisses. (Leitsatz der Redaktion)
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