Urteil Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan


Schlagworte

Kein Blockstimmrecht für Wirtschaftsplan

Leitsatz

Sieht die Teilungserklärung einer Wohnanlage mit zwei Untergemeinschaften vor, dass die Kosten beider Häuser möglichst getrennt zu tragen sind, besteht für die Untergemeinschaften kein Blockstimmrecht hinsichtlich des Wirtschaftsplans, der notwendig alle Wohnungseigentümer betrifft.

(Leitsatz der Redaktion)

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