Urteil Kein Bestandsschutz bei sinkender ortsüblicher Vergleichsmiete


Schlagworte

Kein Bestandsschutz bei sinkender ortsüblicher Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz; Mietpreisüberhöhung

Leitsatz

Ist eine Mietpreisüberhöhung dadurch geheilt worden, daß die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen ist, genießt diese wirksam gewordene Miete keinen Bestandsschutz, so daß bei Wiederabsinken der ortsüblichen Vergleichsmiete wiederum Nichtigkeit eintritt (gegen LG Berlin, 61., 65. und 67. Kammer).

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