Urteil Kein Besitzschutz nach einstweiliger Verfügung
Schlagworte
Kein Besitzschutz nach einstweiliger Verfügung
Leitsatz
Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 862 Abs. 1 BGB ist kein Raum, wenn der Kl. den Besitz durch die Zwangsvollstreckung aus einer von dem Bekl. gegen den Kl. erwirkten einstweiligen Verfügung verloren hat.
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