Urteil Kein Aufwendungsersatzanspruch gegen Erwerber
Schlagworte
Kein Aufwendungsersatzanspruch gegen Erwerber
Leitsatz
Der Mieter kann einen Aufwendungsersatzanspruch nur gegen den anderen Mieter geltend machen, der zum Zeitpunkt der Verwendungen Eigentümer war; der Erwerber hat dafür nicht einzustehen.
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