Urteil Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung an Heizungsanlage bei milden Außentemperaturen
Schlagworte
Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung an Heizungsanlage bei milden Außentemperaturen; Heizungsausfall; Heizungsreparatur; Notfall; Mängelbeseitigung; eigenmächtige Reparatur; Aufwendungsersatzanspruch; Instandsetzung durch Mieter; sofortigen Beseitigung eines Mangels
Leitsätze
Die Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung eines Mangels durch einen vom Mieter beauftragten Handwerker ohne vorherige Information des Vermieters setzt eine besondere Intensität des Mangels voraus, dessen Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache keinen Aufschub duldet. Ein solcher Notfall liegt bei einem Heizungsausfall dann nicht vor, wenn relativ milde Außentemperaturen herrschen.
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