Urteil Kein Anspruch des Nachbarn auf Beschneiden von Bäumen


Schlagworte

Kein Anspruch des Nachbarn auf Beschneiden von Bäumen

Leitsätze

1. Ein Eigentümer kann grundsätzlich negative Einwirkungen (hier: Verschattung durch Bäume auf dem Nachbargrundstück) nicht verbieten; nur in gravierenden Ausnahmefällen kann nach Treu und Glauben etwas anderes in Betracht kommen.

2. Eine Beseitigung von Büschen oder Gräsern ("Unkraut") kann nicht verlangt werden; Unkrautsamen vom Nachbargrundstück sind als Emission durch Naturkräfte nicht abwehrbar.

(Leitsätze der Redaktion)

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