Urteil Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf die Mietkaution


Schlagworte

Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf die Mietkaution; Mietbürgschaft

Leitsatz

Der Mieter kann auch dann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung dem Vermieter untersagen lassen, sich den Mietbürgschaftsbetrag von der Bank auszahlen zu lassen, wenn die Forderung, für die sie verwendet werden soll, zwischen den Parteien streitig ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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