Urteil Kein Anspruch des Mieters auf Unterlassung oder Minderung wegen elektromagnetischer Strahlungen durch Mobilfunkantennen


Schlagworte

Kein Anspruch des Mieters auf Unterlassung oder Minderung wegen elektromagnetischer Strahlungen durch Mobilfunkantennen

Leitsätze

1. Wenn durch Vorlage der Standortbescheinigung belegt wird, daß elektromagnetische Strahlungen durch eine Mobilfunkantenne nur eine unwesentliche Beeinträchtigung darstellen, muß der Mieter substantiiert darlegen, daß die athermischen oder thermischen Wirkungen eine Gesundheitsgefährdung darstellen.

2. Das gilt auch und gerade dann, wenn die Mietwohnung direkt unterhalb der Sendeanlage liegt, da hier die Abstrahlungen im Regelfall nach unten am geringsten sind.

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