Urteil Kein Anspruch des Mieters auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne oder auf Minderung
Schlagworte
Kein Anspruch des Mieters auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne oder auf Minderung
Leitsätze
1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne, die die Grenzwerte der 26. Bundesemissionsschutzverordnung weit unterschreitet.
2. Die dauernde Angst vor Gesundheitsschäden berechtigt nicht zur Mietminderung, wenn sie bloß individuell empfunden objektiv aber nicht verifizierbar ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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