Urteil Kein Anspruch des Mieters auf Angebot zur Belegeinsicht für Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Kein Anspruch des Mieters auf Angebot zur Belegeinsicht für Betriebskostenabrechnung; unsubstantiierte Anfechtung von Betriebskosten
Leitsatz
Entgegen einem unter Mietern anscheinend unausrottbaren Irrtum ist der Vermieter nicht verpflichtet, von sich aus dem Mieter Abrechnungsbelege vorzulegen und Belegeinsicht über Betriebskostenpositionen anzubieten.
(Leitsatz der Redaktion)
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