Urteil Kein Anspruch auf wiederholte Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Kein Anspruch auf wiederholte Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Wenn eine Betriebskostenabrechnung formal den Anforderungen des § 259 BGB genügt, kann der Mieter bei Einwendungen nicht eine neue Abrechnung verlangen; solche Einwendungen sind allein im Zahlungsprozeß geltend zu machen.
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