Urteil Kein Anspruch auf verwendbare Einzeljahresabrechnung als Betriebskostenabrechnung für Mieter
Schlagworte
Kein Anspruch auf verwendbare Einzeljahresabrechnung als Betriebskostenabrechnung für Mieter
Leitsatz
Ein Verwalter ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, für eine vermietete Wohnung eine Einzeljahresabrechnung zu erstellen, die unverändert als wirksame Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter verwendet werden kann.
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