Urteil Kein Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß
Schlagworte
Kein Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß
Leitsätze
1. Ein vorhandener Breitbandkabelanschluß indiziert ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne.
2. Auch ein deutscher Mieter kann ausnahmsweise ein gesteigertes berufliches und persönliches Informationsbedürfnis an weiteren Programmen haben; dazu ist allerdings darzulegen, daß dies nicht anderweitig (z. B. über Programme mit Decoder oder das Internet) befriedigt werden kann. (Leitsatz der Reaktion)
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