Urteil Kein Anspruch auf Mietminderung wegen Umstellung des Zugverkehrs an Bahnhöfen
Schlagworte
Kein Anspruch auf Mietminderung wegen Umstellung des Zugverkehrs an Bahnhöfen; Veränderungen in der Bewirtschaftung des Bahnhofes; Beeinträchtigungen außerhalb der gemieteten Sache; indirekte Auswirkung auf die Nutzungsmöglichkeit der Mietsache; Veränderungen des Kundenstroms; Sachmangel; zugesicherte Eigenschaft; Anpassung des Pachtzinses
Leitsätze
1. Ein Anspruch auf Mietminderung wegen Beeinträchtigung, die ihre Ursache nicht innerhalb der gemieteten Sache haben (äußere Einflüsse), erfordert stets zusätzlich, dass eine unmittelbare Einwirkung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliegen muss; eine nur indirekte Auswirkung auf die Nutzungsmöglichkeiten genügt nicht.
2. Die Veränderungen eines Bahnhofsbetriebs mit der Folge einer Reduzierung des Kundenstroms stellt keinen Sachmangel dar. In solchen Fällen kommt ohne ausdrückliche vertragliche Regelung auch keine Anpassung des Pachtzinses in Betracht.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
