Urteil Kein Anspruch auf Erteilung einer neuen Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Kein Anspruch auf Erteilung einer neuen Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Ist über die Betriebskosten formell wirksam abgerechnet worden, kann der Mieter nicht unter Berufung auf inhaltliche Mängel eine erneute Betriebskostenabrechnung verlangen.
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