Urteil Kein Anspruch auf erhöhten Schallschutz
Schlagworte
Kein Anspruch auf erhöhten Schallschutz; Maßgeblichkeit der DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung eines Gebäudes; Mangel
Leitsatz
Ohne eine dahin gehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, GE 2004, 1586 = NJW 2005, 218).
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