Urteil Kein Anspruch auf Einbau von Heizkörperthermostatventilen


Schlagworte

Kein Anspruch auf Einbau von Heizkörperthermostatventilen; Modernisierung

Leitsätze

1. Weder aus § 536 BGB noch aus dieser Vorschrift in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 3 HeizungsanlagenVO besteht ein Anspruch des Mieters auf Einbau von Heizkörperthermostatventilen.

2. Der Einbau von Thermostatventilen stellt eine Modernisierung gemäß § 3 MHG dar, auf die der Mieter keinen Anspruch hat.

3. Die HeizungsanlagenVO legt lediglich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Vermieters fest, wobei dahinstehen kann, ob diese Vorschrift nicht wegen Überschreitens der Ermächtigungsgrundlage unwirksam ist (so VG München in GE 1989, 568).

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