Urteil Kein Anschluß der Grundmietenerhöhung trotz Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses


Schlagworte

Kein Anschluß der Grundmietenerhöhung trotz Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses; Entrümpelungskosten; Preisgebundener Altbau; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Treppenhaus, Zustand; Betriebskosten; Instandsetzungszuschlag; Wohnwertzuschlag, Zulässigkeit

Leitsatz

1. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziffer 4 XII. BMG (nicht ordnungsgemäß verputzte oder gestrichene Hausflure oder Treppenräume) vorliegt.

2. Nachdem sämtliche Berufungskammern des Landgerichts Berlin den Wohnwertzuschlag für zulässig halten, gibt das erkennende Gericht seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung auf.

3. Zu den Anforderungen an die Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages.

4. Auch Entrümpelungskosten sind Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung.

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