Urteil kein "Ansammeln" der 5 %-Kappungsbeträge für mehrere Jahre
Schlagworte
kein "Ansammeln" der 5 %-Kappungsbeträge für mehrere Jahre; Aussagekraft des Mietspiegels 1992 für ehemaligen Altbauwohnraum
Leitsätze
1. Die Kappungsgrenze des § 2 GVW bewirkt, daß der Vermieter nicht berechtigt ist, Zustimmung zu einer Erhöhung des Mietzinses um 15 % zu verlangen, selbst wenn er vor dem Zustimmungsbegehren drei Jahre lang eine Erhöhung gemäß §§ 2 MHG, 2 GVW nicht geltend gemacht hatte und die um 15 % erhöhte Miete den ortsüblichen Miet-zins nicht übersteigen würde.
2. Zur Aussagekraft des Berliner Mietspiegels 1992 in bezug auf ehemals preisgebundenen Altbauwohnraum (im Anschluß an Kammerurteil GE 1991, 1151).
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