Urteil Kein Amtshaftungsanspruch, wenn sowohl Bauherr wie Behörde fehlende Baulast für Zugangsrecht übersehen
Schlagworte
Kein Amtshaftungsanspruch, wenn sowohl Bauherr wie Behörde fehlende Baulast für Zugangsrecht übersehen
Leitsatz
Die Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde, eine Baugenehmigung nur dann zu erteilen, wenn die Zuwegung zu dem Baugrundstück öffentlich-rechtlich (durch Baulast) gesichert ist, nimmt dem Bauherrn nicht das privatrechtliche Risiko ab, daß die Nachbarn die Bewilligung dieser Baulast deswegen verweigern, weil die bestehende Grunddienstbarkeit die beabsichtigte Erweiterung der Nutzung nicht abdeckt.
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