Urteil Kein Abzug von Mietspiegelwerten bei Kleinreparaturklausel
Schlagworte
Kein Abzug von Mietspiegelwerten bei Kleinreparaturklausel
Leitsätze
1. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Berliner Mietspiegel ist kein Abschlag für die Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter vorzunehmen.
2. Die Anmerkung zu Nr. 5 des Berliner Mietspiegels 2007 führt zu keinem anderen Ergebnis; wenn schon für Schönheitsreparaturen, die der Vermieter übernommen hat, ein Zuschlag abgelehnt wird, muss das erst recht für Kleinreparaturen gelten.
(Leitsätze der Redaktion)
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