Urteil Kein Abzug von Abräumkosten bei Kündigungsentschädigung für Kleingärten


Schlagworte

Kein Abzug von Abräumkosten bei Kündigungsentschädigung für Kleingärten; nur Freistellungsanspruch für Rechtsanwaltskosten

Leitsätze

1. Von der Kündigungsentschädigung nach § 11 Bundeskleingartengesetz sind Abräumkosten nicht abzuziehen. 2. Vor Erteilung einer Kostenrechnung an den Mandanten kann dieser Rechtsanwaltskosten nicht als Schadensersatz verlangen; hier besteht nur ein Freistellungsanspruch.

(Leitsätze der Redaktion)

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