Urteil Kein Abwohnen der Modernisierungsmaßnahmen des Mieters
Schlagworte
Kein Abwohnen der Modernisierungsmaßnahmen des Mieters
Leitsatz
Der Vermieter kann sich auch dann nicht bei einer Mieterhöhung auf das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" berufen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß der Mieter die Gasetagenheizung auf eigene Kosten einbaut, und das Eigentum daran mit der Fertigstellung auf den Vermieter übergeht und der Mieter in den ersten zehn Jahren nach dem Umbau von einem Nachmieter Erstattung der Kosten verlangen kann.
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