Urteil Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers gegenüber beschlossenen Hausgeldvorschüssen


Schlagworte

Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers gegenüber beschlossenen Hausgeldvorschüssen

Leitsatz

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf anerkannte oder rechtskräftig zuerkannte Ansprüche gestützt wird (hier: Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung).

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