Urteil Kein Vogelfüttern auf dem Balkon der Mietwohnung
Schlagworte
Kein Vogelfüttern auf dem Balkon der Mietwohnung
Leitsatz
Wenn durch das Auslegen von Futter oder das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf den Balkon Singvögel angelockt werden und es dadurch zu einer erhöhten Verunreinigung des Balkons, der Fensterbretter sowie des näheren Umfelds kommt, wozu auch und gerade die Balkone der benachbarten Wohnungen und gegebenenfalls die dort angebrachten Markisen gehören, ist die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten.
(Leitsatz der Redaktion)
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