Urteil Kein Grundsteuer-Vorwegabzug für Gewerbe in Mischgebäuden


Schlagworte

Kein Grundsteuer-Vorwegabzug für Gewerbe in Mischgebäuden

Leitsatz

Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten. 

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