Urteil Kein Erfolgsnachweis mittels eingezogenem Erbschein
Schlagworte
Kein Erfolgsnachweis mittels eingezogenem Erbschein
Leitsatz
Mit einem eingezogenen Erbschein kann der Nachweis der Erbfolge gemäß § 35 Abs. 1 GBO nicht geführt werden.
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