Urteil Kein Entstehen des Heimfallanspruchs vor dem Dauerwohnrecht
Schlagworte
Kein Entstehen des Heimfallanspruchs vor dem Dauerwohnrecht
Leitsatz
Der Heimfallanspruch i.S.v. § 36 Abs. 1 WEG kann nicht vor dem Dauerwohnrecht entstehen. Die Verjährungsfrist des § 36 Abs. 3 WEG für diesen Anspruch beginnt daher frühestens mit der Eintragung des Dauerwohnrechts in das Grundbuch zu laufen.
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