Urteil Kein Betretungsrecht für Sondernutzungsrechtsflächen
Schlagworte
Kein Betretungsrecht für Sondernutzungsrechtsflächen
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer hat im Regelfall kein Betretungsrecht für Freiflächen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht, um „gefangene“ Gemeinschaftsflächen nutzen zu können.
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