Urteil Kein Anspruch auf Errichtung einer Garage/eines Carports mit Solaranlage
Schlagworte
Kein Anspruch auf Errichtung einer Garage/eines Carports mit Solaranlage
Leitsatz
Weder eine Garage noch ein Carport dienen dem Laden von elektrischen Fahrzeugen.
Entsprechendes gilt für eine Photovoltaikanlage, die ein Wohnungseigentümer auf dem Dach der Garage oder des Carports einrichten möchte. Auch diese gehört nicht zur notwendigen Ladeinfrastruktur im weiteren Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG. Die Anlage dient vielmehr in Abgrenzung hiervon der Energieerzeugung, welche nicht privilegiert ist.
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