Urteil Kein Anspruch auf Auswechslung einzelner Mieter einer von Mietvertragsbeginn an angelegten Wohngemeinschaft
Schlagworte
Kein Anspruch auf Auswechslung einzelner Mieter einer von Mietvertragsbeginn an angelegten Wohngemeinschaft
Leitsatz
Einem Vermieter ist es auch dann nicht zuzumuten, der Auswechslung einzelner Mieter zustimmen zu müssen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass die Mieter eine Wohngemeinschaft betreiben wollen und deshalb ein Interesse haben, bei Auszug einzelner Mieter neue Wohngemeinschafts-Mitglieder in die Wohnung aufzunehmen. Wenn der Mietvertrag keine Regelungen für die Auswechslung einzelner Wohngemeinschafts-Mitglieder vorsieht, sind die Mieter vielmehr auf das Recht zur anteiligen Untervermietung der Wohnung nach § 553 BGB beschränkt.
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