Urteil Kein Amtshaftungsanspruch des Mieters aufgrund unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnungen
Schlagworte
Kein Amtshaftungsanspruch des Mieters aufgrund unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnungen
Leitsatz
Mietern, die infolge der Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17. November 2015 (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - VIII ZR 130/18, BGHZ 223, 30) eine höhere Miete zu entrichten haben, steht gegen das Land Hessen kein Amtshaftungsanspruch zu.
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