Urteil Kautionsrückzahlungspflicht des Zwangsverwalters
Schlagworte
Kautionsrückzahlungspflicht des Zwangsverwalters
Leitsatz
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Zwangsverwalter zur Kautionsrückzahlung auch dann verpflichtet, wenn ihm die Kaution nicht ausgehändigt worden war; eine analoge Anwendung des § 572 Satz 2 BGB ist nicht geboten.
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