Urteil Kautionsrückzahlungsanspruch nach Ausscheiden der Mitmieterin bei gleichzeitiger Begründung eines neuen Mietverhältnisses mit verbliebenem Mieter und „Stehenlassen“ der Altkaution
Schlagworte
Kautionsrückzahlungsanspruch nach Ausscheiden der Mitmieterin bei gleichzeitiger Begründung eines neuen Mietverhältnisses mit verbliebenem Mieter und „Stehenlassen“ der Altkaution
Leitsatz
Nach dem Ausscheiden einer Mitmieterin wird ein neues Mietverhältnis mit dem verbleibenden Mieter begründet unter Einbeziehung der früher gezahlten Kaution; am Mietvertragsende ist der verbleibende Mieter allein berechtigt, die Rückzahlung der Kaution zu verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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