Urteil Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten Mietverhältnisses
Schlagworte
Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten Mietverhältnisses
Leitsatz
Der Mieter hat während des noch laufenden Mietverhältnisses auch dann noch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn er bereits fristgemäß gekündigt hatte.
(Leitsatz der Redaktion)
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