Urteil Kautionsrückgabe durch Zwangsverwalter
Schlagworte
Kautionsrückgabe durch Zwangsverwalter
Leitsatz
Der Mieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution vom inzwischen eingesetzten Zwangsverwalter nur dann zurückverlangen, wenn der vermietende Eigentümer die Kaution dem Zwangsverwalter ausgehändigt hatte.
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