Urteil Kautionrückzahlungsanspruch


Schlagworte

Kautionrückzahlungsanspruch; Vermieterwechsel

Leitsätze

1. Im Fall der Veräußerung des Grundstücks hat der Mieter gegen den Erwerber nur dann einen Anspruch auf die geleistete Kaution, wenn dem Erwerber die Kaution von dem Veräußerer ausgehändigt worden ist oder er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat.

2. Diese Voraussetzungen sind nicht schon dann erfüllt, wenn der Veräußerer mit Forderungen gegen den Erwerber gegen dessen An-spruch auf Auszahlung der Kaution aufrechnet.

3. Dem Mieter verbleibt somit grundsätzlich nur der Anspruch gegen den Veräußerer auf Aushändigung der Kaution an den Erwerber.

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