Urteil Kaution/Rückforderung einer preisrechtswidrigen


Schlagworte

Kaution/Rückforderung einer preisrechtswidrigen; Rückforderung der Kaution/nach dem 1.1.1988; Übergangsrecht/Rückforderung einer preisrechtswidrigen Kaution; preisrechtswidrige Kaution/Rückforderung nach dem 1.1.1988; Kaution/Ansprüche nach Eigentumswechsel; Kaution/Anspruch gegen Erwerber; Eigentumswechsel/Kautionsrückzahlung

Leitsatz

1. Die Vorschriften des I. BMG sind dann noch anzuwenden, wenn es um die Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Zeit vor ihrem Außerkrafttreten geht.

2. Durch das Außerkrafttreten der Mietpreisvorschriften am 1.1.88 wird eine ehedem preisrechtswidrige Vereinbarung nicht wirksam.

3. § 572 BGB betrifft nur rechtswirksam vereinbarte Kautionen.

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