Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; Mietkautionsabrede; Einzug; Aufrechnungsverbot; Rückzahlungsanspruch
Leitsatz
Die Mietkautionsabrede in Wohnungsmietverträgen ist unwirksam, wenn die Kaution in einer Summe bei Einzug zu zahlen ist. Gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nicht aufrechnen.
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