Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; offene Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz
Der Vermieter hat ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen offener Betriebskostenabrechnung nur, wenn er ein besonderes Sicherungsbedürfnis geltend machen kann.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat