Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; Rückzahlungsanspruch; Mietermehrheit; Kündigung durch den verbliebenen Mitmieter
Leitsatz
Ist ein Mieter aus einer aus zwei Personen bestehenden Mietergemeinschaft ausgeschieden, so steht dem verbleibenden Mieter der Kautionsrückgewähranspruch zu, ohne daß es darauf ankommt, ob der ausgeschiedene Mieter auch aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Dem verbleibenden Mieter steht auch das Recht zur Kündigung mit Wirkung für und wider die Mietergemeinschaft zu.
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