Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; Grundstückserwerber; Rückzahlung
Leitsatz
Der Grundstückserwerber ist nur dann zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn er den Kautionsbetrag tatsächlich vom Voreigentümer erhalten oder gegenüber diesem die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat.
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