Urteil Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)


Schlagworte

Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)

Leitsatz

Ein Hausverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Vermietung einer Wohnung nicht die Bonität des künftigen Mieters prüft. Entsteht wegen Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters ein Mietrückstand, kann dieser vom Wohnungseigentümer gegen den Hausverwalter als Schaden nur dann geltend gemacht werden, wenn auch die Kausalität hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen wird. Dazu gehört der Vortrag, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung anderweitig an einen solventen Mieter hätte vermietet werden können.

(Leitsatz der Redaktion)

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