Urteil Kaufvertrag über volkseigene Grundstücke in Rechtsträgerschaft eines volkseigenen Guts
Schlagworte
Kaufvertrag über volkseigene Grundstücke in Rechtsträgerschaft eines volkseigenen Guts; Ferienhaus; Verbotsgesetz
Leitsatz
Volkseigene Grundstücke in Rechtsträgerschaft eines volkseigenen Guts durften nach DDR-Recht nicht an private Erwerber zur Errichtung eines Ferienhauses veräußert werden. Entsprechende notarielle Kaufverträge sind wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz nichtig.
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