Urteil Kaufvertrag durch Rat der Stadt
Schlagworte
Kaufvertrag durch Rat der Stadt; Nutzungsrecht; Besitzrecht am Gebäude; Verfolgungsbefugnis für Herausgabe- und Löschungsansprüche
Leitsätze
a) Ein von dem Rat der Stadt noch am Tag des Inkrafttretens der DDR Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 geschlossener Vertrag ist unwirksam.
b) Ein in Verbindung mit der Überlassung eines Gebäudes verliehenes Nutzungsrecht am Grundstück berechtigt dann nicht zum Besitz des Gebäudes, wenn der Nutzungsberechtigte Eigentum an dem Gebäude nicht erwerben kann.
c) Die Verfügungsbefugnis nach § 8 Abs. 1 lit. a VZOG umfaßt die Verfolgung von Herausgabe- und Löschungsansprüchen auch dann, wenn der den Anspruch auslösende Vorgang bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes liegt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?