Urteil Kaufpreisminderung für falsche Angaben über Betriebskosten
Schlagworte
Kaufpreisminderung für falsche Angaben über Betriebskosten
Leitsätze
1. Die Angaben eines Grundstücksverkäufers über Mieterträge und Betriebskosten stellen eine Beschaffenheitsgarantie dar, für die der Verkäufer wie für zugesicherte Eigenschaften nach früherem Recht einzustehen hat; das trifft nicht nur für körperliche Eigenschaften oder auf Dauer der Sache anhaftende Umstände zu.
2. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss gilt nicht für falsche Angaben über Mieten und Betriebskosten.
3. Bei der Berechnung der Kaufpreisminderung (Wert der mangelfreien Sache abzüglich tatsächlicher Wert) können bei der Ertragswertermittlung auch zunächst erforderliche Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies allerdings nicht, wenn erhebliche Investitionen im Hinblick auf den zu erwartenden geringen Ertrag nicht ordnungsgemäßer Bewirtschaftung entsprechen.
4. Ein hilfsweise geltend gemachter Schadensersatzanspruch des Käufers ist jedenfalls dann möglich, wenn die hauptsächlich geltend gemachte Minderung fehlschlägt.
(Leitsätze der Redaktion)
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