Urteil Kaufen und Vermieterwechsel
Schlagworte
Kaufen und Vermieterwechsel
Leitsätze
Der Mieter kann bei einem Verkauf des Mietobjekts den Erwerber auf Rückzahlung der Kaution nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Erwerber noch während der Mietzeit in den Mietvertrag eingetreten ist. Erfolgt die Grundbucheintragung des Erwerbers erst nach Ende des Mietverhältnisses, hat der Veräußerer und vormalige Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzugewähren.
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