Urteil Katzennetz an Holzkonstruktion auf Balkon vertragswidrig
Schlagworte
Katzennetz an Holzkonstruktion auf Balkon vertragswidrig
Leitsatz
Die Anbringung eines Katzennetzes an einer Holzkonstruktion auf einem zur Mietwohnung gehörenden Balkon ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine vertragswidrige bauliche Veränderung dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen.
(Leitsatz der Redaktion)
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