Urteil Katzenhaltung
Schlagworte
Katzenhaltung; Tierhaltungsverbot; fristlose Kündigung; Vertragspflichtverletzung; Tierhaltung
Leitsatz
Für die Frage, ob Katzenhaltung eine die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründende erhebliche Vertragsverletzung des Mieters ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.
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